Verkaufen
Von Bewertung bis Vertragsabschluss: Ihr verbindlicher Partner für alle Immobilien-Angelegenheiten
Von der qualifizierten Immobilienbewertung bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags stehe ich Ihnen mit Leidenschaft und Verbindlichkeit zur Seite.
Regelmäßig und transparent informiere ich Sie über alle Schritte der Vermarktung.
Vor der notariellen Beurkundung steht die Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten sowie die Abstimmung und rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrages.
So wird der reibungslose Ablauf des Notartermins und der erfolgreiche Vertragsabschluss gesichert.
Vermittlung von Immobilien
„Warten Sie nicht mit dem Kauf von Immobilien. Kaufen Sie eine Immobilie und warten Sie.“
Will Rogers
Hier gelangen Sie zu den Kaufobjekten und Referenzen.
Meine Unterstützung im Detail
Verkaufsvorbereitung
- Wertermittlung durch Peter Thelen Immobilien
- Prüfung und Sichtung aller Dokumente
- Beschaffung und Aufbereitung aller notwendigen Objektunterlagen
- Erstellung professioneller Bilder und Videos Ihrer Immobilie
- 360 Grad Aufnahmen für virtuelle Rundgänge
- Grundrissoptimierung
- Zielgruppenanalyse
- Abstimmung der Verkaufsstrategie
Vermarktung
- Aufarbeitung des Grundrisses
- Erstellung eines professionellen Exposés
- Gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten
- Veröffentlichung auf relevanten Immobilienportalen
- Zielgruppenorientierte Platzierung in Social Media
- Durchführung von Bieterverfahren
Besichtigungen
- Interessentenmanagement
- Terminierung und Durchführung von Besichtigungen
- Digitale Besichtigungen mit Face Time, WhatsApp oder MS Teams
- Transparente Anfrageverarbeitung
- Vorauswahl, Bewertung und Bonitätsprüfung der Interessenten
- Präsentation der potenziellen Kaufinteressenten
Abschluss Kaufvertrag
- Übernahme der Kaufpreisverhandlungen
- Kommunikation mit involvierten Banken bzw. Finanzberatungen
- Terminierung und Begleitung von Gutachterterminen
- Bereitstellung und Aufarbeitung der Vertragsinhalte
- Kommunikation und Beauftragung des Vertragsentwurfes mit dem Notariat
- Terminierung und Begleitung des Notartermines
- Teilnahme an Objekt- und Schlüsselübergabe
Weitere Dienstleistungen
- Organisation des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises
- Organisation unter Umständen erforderlicher Baugutachten
Konditionen
Ich bin als selbstständiges Maklerunternehmen nicht an Franchisegebühren oder ähnliche Abgaben gebunden und bestimme die Verkaufsprovision nach Einschätzung der Komplexität des Auftrages und in Abstimmung mit dem Verkäufer.
Seit dem 23.12.2020 gilt bei dem Verkauf einer Immobilie im privatrechtlichen Bereich das sogenannte Bestellerprinzip. Hieraus ergibt sich, dass Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklerprovision zu gleichen Teilen übernehmen.
Um den Käufer nicht zu benachteiligen, zahlt dieser maximal eine Provision in Höhe der Verkäuferprovision. Diese ist fällig, sobald die Zahlung der Provision durch den Verkäufer nachgewiesen ist.
Dieses gilt bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern sowie bebauten Grundstücken. Bei Mehrfamilienhäusern oder unbebauten Grundstücken kommt dieses Gesetz nicht zum Tragen und die Aufteilung der Provision kann frei verhandelt werden.