Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlegende Bedingungen für die Geschäftsbeziehung

Stand: Mai 2026

Peter Thelen – Immobilien – Ihr Immobiliendienstleister
Bachstraße 141
D-40217 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 2 11. 93 89 62 08
E-Mail: immo@peterthelen.com

1. Vorbemerkungen

Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB in der Eigenschaft als Immobilienmakler gemäß §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt tätig. Der Makler versichert, über sämtliche gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden mündlich oder schriftlich geschlossenen Maklervertrags.

2. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde kann sowohl Verkäufer, Käufer, Vermieter als auch Mieter (Wohnungssuchender) sein. „Hauptvertrag“ bedeutet ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Zustandekommen des Maklervertrages

Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist Schriftform nicht erforderlich. Ein Maklervertrag kommt wirksam zustande, wenn der Makler ein Objekt öffentlich anbietet, hierbei als Makler erkennbar ist, seinen Provisionsanspruch benennt und der Interessent Leistungen des Maklers abruft. Bei Mietobjekten ist ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden in Textform erforderlich.

4. Gegenseitige Verpflichtung

Die Parteien unterstützen sich gegenseitig nach bestem Wissen und Gewissen bei der Vertragserfüllung.

5. Vollmacht des Verkäufers

Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, behördliche Akten sowie zur Ausübung von WEG-bezogenen Rechten.

6. Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das Objekt bereits bekannt, muss binnen drei Werktagen widersprochen werden.

7. Verbot der Weitergabe von Informationen

Alle Informationen des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Bei Verstoß entsteht Schadensersatzpflicht in Höhe der Provision.

8. Doppeltätigkeit des Maklers

Bei Kaufverträgen darf der Makler für beide Parteien tätig werden. Bei Mietverträgen nur für eine Partei.

9. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft

Kommt ein anderes Geschäft oder ein Folgegeschäft zustande, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

10. Maklerprovision

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Fälligkeit mit Abschluss des Hauptvertrags.

11. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen

Wird der Vertrag einseitig vom Auftraggeber beendet sind nachgewiesene Aufwendungen zu ersetzen.

12. Pauschaler Aufwendungsersatz

Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen steht dem Makler ein pauschaler Aufwendungsersatz zu.

13. Vertragsstrafe

Wird ein vom Makler vermittelter Interessent nicht Vertragspartner, entsteht eine Vertragsstrafe.

14. Provisionsanspruch bei Aufhebung des Hauptvertrages

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen.

15. Rückfrageklausel

Vor Abschluss des Hauptvertrages muss der Auftraggeber den vorgesehenen Vertragspartner mitteilen.

16. Haftung, Haftungsbegrenzung,  Vermögens­schaden­versicherung, Urheberrechte und Datenschutz

Der Makler übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Dritter. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Vermögensschadenhaftpflicht besteht.

16.1 Haftung für Drittverwertung

Der Makler haftet nicht für die Nutzung oder Weiterverbreitung von Daten durch Dritte im Rahmen der Vermarktung.

16.2 Urheberrechte

Alle Exposés, Texte, Bilder, Grundrisse und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur für die Dauer des Maklervertrages. Unbefugte Nutzung führt zu Freistellungspflicht.

16.2 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Maklervertrags. Der Kunde bestätigt, alle erforderlichen Rechte einzuräumen.

17. Verjährung

Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

18. Nebenabreden

Änderungen bedürfen der Schriftform.

19. Salvatorische Klausel

Unwirksame Regelungen werden durch wirksame ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommen.

20. Gerichtstand

Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand Düsseldorf.

Düsseldorf, den 01.05.2026
Peter Thelen Immobilien